Zu unserer Eigeninformation
- Beseneinkehr unserer Beschäftigten!

Sehr geehrte Besenwirtinnen und Besenwirte,
unsere Stiftungsbuchhaltung gewährt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
mit ihren Familien, als Anreiz zur Einkehr in die Besenwirtschaften ihrer
Wahl, als Mitarbeiter-Rabatt, die Besenverköstigungskosten, indem Sie
die Bewirtungsbelege bzw. Kosten von unseren Besen-und Weinstubenkunden
einreichen und sich erstatten lassen! - Vielen Dank unserer Buchhaltung
im Namen unserer Belegschaft und unseren Kunden!
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